Skirecht
In Österreich hat sich das Skirecht als eigenständige Querschnittsmaterie im Privatrecht und öffentlichen Recht entwickelt, das neben der Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung auch naturwissenschaftliches Expertenwissen in Bewegungsdynamik, Schnee- und Lawinenkunde und Meteoroligie voraussetzt. Als Autoren des jüngsten Standardwerkes über das Skirecht verfügen wir über dieses einschlägige Fachwissen.
Skiunfälle
Um die Ursache von Skiunfällen verstehen und beurteilen zu können, muss die besondere Bewegungsdynamik des Skifahrers beurteilt werden. So kommt es etwa bei Kollisionen zwischen Skifahren oder Skifahren und Snowboardern vor allem darauf an, wer sich in den letzten Sekunden vor dem Unfall weiter hinten befand. Das kann nicht immer eindeutig ermittelt werden, da unterschiedliche Geschwindigkeiten, Fahrtrichtungen und Schwungradien eine komplexe Zeit-Weg-Analyse verlangen.
Wer für einen Unfall zu haften hat, hängt meistens von außergesetzlichen Verhaltensnormen (wie etwa den FIS-Regeln) ab. Oft kommt es aber auch darauf an, ob die Piste oder die Seilbahn ordnungsgemäß abgesichert war und den steigenden Anforderungen an Fahrtgeschwindigkeiten und Skitechnik entsprach, die vor allem durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes und durch technische Normen festgelegt wurden.
Pistensicherung
Wir beraten Skiliftunternehmungen in Bezug auf die richtige Pisten- und Seilbahnsicherung, damit vorausschauend gefährliche Situationen vermieden werden können.
Errichtung von Seilbahnen und Pisten
Seilbahnen unterliegen in öffentlich-rechtlicher Hinsicht einem Sonderrechtsregime. Privatrechtlich müssen jedoch Grundeigentümer die Rechte für Errichtung und Überspannung einräumen. Um größere Projekte umzusetzen, schließen sich mehrere Unternehmen zusammen. Aufgrund unserer Erfahrung sind wir in der Lage, sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten für die öffentlich-rechtliche, gesellschaftsrechtliche und liegenschaftsrechtliche Fragen vorzuschlagen und umzusetzen.