Die Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt ist in der Regel nicht kostenlos. Die Einschaltung eines Experten macht sich jedoch nicht nur im Prozess, sondern auch schon vorher zur Vermeidung von Streitigkeiten bezahlt. Durch anwaltliche Beratung vermeiden Sie Fehler, die später zu hohen Folgekosten führen können.
Scheuen Sie sich nicht, gleich bei der ersten Kontaktaufnahme nach den Kosten zu fragen! Wir erteilen Ihnen gerne umfassend Auskunft.
Erste Anwaltliche Auskunft
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung im Rahmen der „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ für sämtliche Rechtsfragen an. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei! In einem ca. 20-minütigen Gespräch besprechen wir die Rechtslage und erläutern die weitere Vorgangsweise.
Tarife
Unser Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und dem Notariatstarifgesetz (NTG). Üblicherweise richtet sich das Honorar des Rechtsanwaltes nach dem Streitwert bzw. dem Wert Ihres Anspruches.
Bei einem bestimmten Auftragsumfang, etwa Vertragserrichtung, können wir Ihnen die Kosten schon zu Beginn genau bekanntgeben. Bei Prozessen hängt das Honorar von Art und Umfang der Tätigkeit ab. Sie können jederzeit Auskunft über die bislang entstandenen Kosten erhalten.
Kostenersatz bei Obsiegen
Kommt es zum Prozess und gewinnen Sie das Verfahren, trägt der Gegner alle Kosten und damit auch die Ihren.
Vereinbarung
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung. Für einen klar umrissenen Leistungsumfang, etwa für die Errichtung eines Vertrages oder eine bestimmte Rechtsberatung, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Bei außerstreitigen Angelegenheiten des Wirtschaftsrechts ist eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Leistungsumfang, gemessen an den aufgewendeten Stunden, üblich.