Das Insolvenz- und Sanierungsrecht enthält Regeln zur Erhaltung und Sanierung von Unternehmen. Wir beraten und vertreten sowohl Schuldner als auch Gläubiger in Zusammenhang mit außergerichtlichen und gerichtlichen Sanierungen und Insolvenzverfahren.
Als erfahrene Insolvenzverwalter administrieren wir die Sanierung oder die Verwertung von insolventen Unternehmen. Als Gläubigervertreter beraten wir Sie aber auch bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen durch Insolvenzverwalter.