Gegenstand des Liegenschafts- und Wohnrechts sind Rechte an Immobilien. Als dingliche Rechte wirken sie gegenüber jedermann.
Vertragserrichtung: Zur Einräumung und Übertragung von Liegenschaften und dinglichen Rechten errichten wir Kauf-, Schenkungs- und Dienstbarkeitsverträge. Wir beraten und begleiten Bauträger und errichten Wohnungseigentumsverträge.
Prozessführung: Wir vertreten Sie in Streitigkeiten um Rechte an Liegenschaften, in Enteignungsverfahren und in Baumängelprozessen. In Miet- und Wohnungseigentumsstreitigkeiten führen wir für Sie streitige und außerstreitige Verfahren.
Baurecht, Raumordnungsrecht und Grundverkehrsrecht: Gegenstand dieser Rechtsgebiete ist die verwaltungsrechtliche Regulierung von Bauprojekten sowie der Nutzung und Übertragung von Liegenschaften. Wenn nötig setzen wir Ihre Rechte bis hin zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof durch.