Sie wollen eine Betriebsstätte errichten? Ein neues Bürogebäude? Ein Werk soll ausgebaut oder umgerüstet werden? Eine Anlage soll beschafft, installiert und in Betrieb genommen werden? Zu diesem Zweck müssen Verträge über Liegenschaften, über die Lieferung von Anlagen und Maschinen, über die Durchführung von Bauprojekten errichtet werden. Die Finanzierung des Projekts ist zu sichern. Gewerberechtliche, baurechtliche oder umweltrechtliche Genehmigungen sind zu erwirken.
Bei der Durchführung von Projekten aller Art ist die rechtliche Beratung in allen Phasen erforderlich. Da diese Projekte oft zeitkritisch sind, ist die rechtzeitige Beachtung rechtlicher Voraussetzungen entscheidend für die Einhaltung von Terminen. Aufgrund unserer Erfahrung können wir nicht nur die rechtlichen Fragen lösen, sondern Sie auch tatkräftig beim Projektmanagement unterstützen.
Typische Tätigkeiten in diesem Zusammenhang sind:
- Liegenschaftskauf-, Baurechts- und Dienstbarkeitsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Generalunternehmerverträge
- Übernahme von Treuhandschaften
- Kauf-, Liefer- und Werkverträge
- Beratungs- und Dienstleistungsverträge
- Vertretung vor Gewerbe-, Umwelt-, Wasser- und Baubehörden und in Betriebsanlage- und UVP-Verfahren